Bürger- Schützen-Verein Grürmannsheide 1894 e.V.
Mitglied des Westfälischen Schützenbundes Westfalen und Lippe

Mietvertrag

zwischen

dem Bürgerschützenverein Grürmannsheide 1894  e.V.

vertreten durch den Vorstand

Rotehausstraße 14

58642 Iserlohn

zuständige Person für die Vermietung:

Thomas Lücke

Papenholzweg 1

58642 Iserlohn

Telefon: 02374 / 15674

und nachfolgendem Mitglied des Vereins als  Mieter/in





 

Name/Vorname:         ………………………………….

Adresse:                   ………………………………….

PLZ/Ort:                     .. ………………………………

Telefon:                       ………………………………….

 

wird nachstehender Mietvertrag für folgende
Räume im Vereinslokal

Rotehausstraße 14 ZUR ALTEN SCHULE in
Iserlohn

Raum/Räume     …………………………………................

geschlossen.

Die Benutzung der gemieteten Räume erfolgt auf eigene Gefahr.

Die gemieteten Räume  sind in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben worden.

                                                 §1 Mietzeitpunkt

 

Die o.g. Räumlichkeiten werden von der Mieterin / dem Mieter für den

 

(Datum) ___.___._____  gemietet.

                                          

 

                                                     §2 Bezahlung

 

Mietgebühren - siehe Preisliste!

 

 

In den Gebühren sind die Nebenkosten wie Strom und Wasser enthalten.

Die Kosten für eine Endreinigung werden gesondert berechnet.

Vor der Schlüsselübergabe ist die Kaution in Höhe 200,00 €

zu überweisen.

Die Kaution wird bei Abschluss des Vertrages (Unterzeichnung des Vertrages) fällig und ist auf das unten bezeichnete Konto zu überweisen

 

Der Mieter wird passives Mitglied im BSV-Grürmannsheide. Die Mitgliedschaft beginnt im Monat der Mietung und endet automatisch nach 12 Monaten.

Der Beitrag für die passive Mitgliedschaft beträgt 60,00 € und wird auf der Vermietungsrechnung gesondert aufgeführt.

 

 

                                         § 3 Leistungen

 

Ein Exemplar des Vertrages ist innerhalb von 8 Tagen unterschrieben zurückzugeben.

Die Reservierung ist erst gültig, wenn der Vertrag unterschrieben bei der für die Vermietung zuständigen Person eingetroffen und die Kaution auf dem Konto des BSV gebucht ist.

 

Die Räumlichkeiten werden gemäß der getroffenen Terminvereinbarung durch die für die Vermietung zuständige Person oder deren Vertretung dem Mieter übergeben.

 

Die Überlassung der Räumlichkeiten und des Equipments erfolgt gemäß den in den Räumen befindlichen Inventarverzeichnisses.

 

Am Gebäude ist lediglich ein Parkplatz für den Mieter vorhanden. Für die Gäste stehen ausreichende Parkmöglichkeiten auf dem nahegelegenen Dorfplatz zur Verfügung.

 

Getränke = Bier, Biermixgetränke, Mineralwasser, Cola,Fanta, Sprite, Lightgetränke - muss der Mieter vom Vermieter beziehen. Der Vermieter sichert zu, dass diese nach erfolgter Bestellung bzw. Absprache in ausreichender Menge vorhanden sind.

Die verbrauchten Getränke werden bei Abnahme des Mietobjektes gem. der getroffenen Preisvereinbarung gesondert abgerechnet und bezahlt.

Speisen können vom Mieter mitgebracht werden und - nach den vorhandenen Möglichkeiten in der Küche - warmgehalten bzw. angerichtet werden.

Selbstverständlich kann auch ein Partyservice beauftragt werden.

 

Die Räumlichkeiten (einschl. Küche, Sanitärraüme usw.) Apparate, Mobilar sowie die Außenanlagen sind pfleglich zu behandeln.

Für evtl. Schäden die während der Mietzeit passieren haftet der jeweilige Mieter.

Dieser verpflichtet sich insoweit auch für Schäden die seine Gäste verursacht haben zu haften.

Beschädigungen werden auf Kosten des Mieters wieder instand gesetzt bzw.ersetzt.

Eine Verrechnung mit der hinterlegten Kaution bleibt im Schadensfall vorbehalten.

 

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, der für die Vermietung zuständigen Person (oder deren Vertretung) unverzüglich Mitteilung zu machen. Der Mieter muss alles ihm Zumutbare tun, was zur Behebung der Störung führt und einen durch die Störung entstandenen Schaden gering halten.

Die angemieteten Räumlichkeiten sind aufgeräumt und besenrein zu übergeben.

(Geschirr / Gläser spülen, Müll entsorgen = ein Glas und Papiercontainer befinden sich auf dem Dorfplatz, Restmüll ist mitzunehmen.)

Die weitere gründliche Endreinigung erfolgt durch den Vermieter.

Hierfür wird eine anteilige Gebühr in Höhe ______,__ berechnet.

Besondere Verschmutzungen, die nicht durch die Endreinigung beseitigt werden können, hat der Mieter im Wege des Schadenersatzes zu ersetzen und zwar unabhängig davon, ob diese vom Mieter oder einem Dritten verursacht worden sind.

 

 

Der Mieter übernimmt die Haftung für alle Schadensersatzansprüche die sich aus der Benutzung der Räumlichkeiten ergeben. Er stellt den Vermieter und die Eigentümerin insoweit von allen Ansprüchen - auch dritter - frei. Diese sind ausschließlich vom Mieter zu regulieren.

 

Der Mieter verpflichtet sich ab 22:00 Uhr unnötige Lärmbelästigungen zu vermeiden.

(Lautstärke der Musik drosseln, insbesondere Lärm außerhalb des Gebäudes vermeiden usw.)

Der Mieter ist jederzeit berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen bzw. muss persönlich gegenüber der für die Vermietung zuständigen Person erklärt werden. Für den Fall des Rücktritts werden folgende Aufwendungskosten bzw. Mietausfallkosten berechnet:

   bis acht Wochen vor Mietbeginn 50% des Mietpreises.

   bis vier Wochen vor Mietbeginn 80% des Mietpreises. 

   bis 2 Wochen vor Mietbeginn der gesamte Mietpreis.

Bei Rücktritt innerhalb der o.g. Fristen erfolgt die entsprechende prozentuale Erstattung des eingezahlten Mietpreises.

Der Vereinsbeitrag wird in jedem der genannten Fälle berechnet.

 

Spezielle Abmachungen (insbesondere Terminvereinbarungen zur Schlüsselübergabe und Abnehme der Mieträume) werden unter der Rubrik "Bemerkungen" aufgeführt und bilden intregierenden Bestandteil dieses Vertrages.

 

 

Das Rauchen innerhalb der Schule ist nicht gestattet!

Bemerkungen:

Trocken- und Handtücher sind durch den Mieter mitzubringen. Reinigungsmittel, Seife und Toilettenpapier sind vorhanden.

Die beigefügte Preisliste ist Bestandteil des Vertrages.

 

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Für die Vermietung zuständig:                                                  Mieter/in

 

 

Iserlohn,---------------                                        Iserlohn,-------------

 

Name:----------------                                           Name:--------------

 

In Blockbuchstaben--------------                                     --------------

 

Kontendaten: BLZ 450 600 09

                    Konto: 0203702601 Märkische Bank eG, Hagen 

                    BIC: GENODEM1HGN

                    IBAN: DE50 4506 0009 0203 7026 01

Kontakt

Anschrift

BSV Grürmannsheide

1894 e.V.

Thomas Lücke          Papenholzweg 1

58642 Iserlohn

 

Telefon

01719554730

Mail:

info@bsv-gruermannsheide.de

 

 

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